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Geschäftserfolg beginnt mit der richtigen Immobilie
Alteingesessene Lottoannahmestelle - Schreibwarengeschäft aus Altersgründen abzugeben
Lottoannahmestelle in NRW
Kurzbeschreibung
1212
Lottoannahmestelle
NRW
80
7 m
Ortskern
von vorne
Miete
740,00
zzgl. NK 120,00
auf Anfrage
2200
ja
ja
gepflegt
Der Energieausweis zur hier angebotenen Immobilie wurde von uns beim Eigentümer angefordert, lag uns zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Inserates aber nicht vor. Gemäß § 16 EnEV ist der Verkäufer bzw. Vermieter dazu verpflichtet, dem Kauf- bzw. Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei einer Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages im Original bzw. in Kopie auszuhändigen.
Verbrauchsausweis
Gas
nach Vereinbarung
Objektbeschreibung
Das Geschäft hat eine Monopolstellung am Ort. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich verschiedene Geschäfte für den täglichen Einkauf. Zum Sortiment gehört die Lottoannahmestelle, Zeitschriften, Zigaretten, Grußkarten, Schreibwaren, Bürobedarf, Briefmarkten, Fahrkarten, Geschenkartikel, Holzspielzeug, Bastelbedarf.
Ausstattung
Die hellen Geschäftsräume sind technisch hochwertig ausgestattet. Eine Klimaanlage sorgt im Sommer für angenehme Temperaturen. Die gesamte Fensterfront ist ca. 7m und mit einer elektrischen Markise versehen.
Das Geschäft ist mit einer Lottotheke, Ausfülltisch, diversen Kartenständern, Zeitschriftenregalen, etc. ausgestattet. Das Kassensystem erfüllt die neuesten Anforderungen des Finanzamtes und wurde kürzlich neu angeschafft.
Lage
Die Vorteile dieses Geschäfts liegen in der zentralen Lage. Parkplätze gibt es direkt vor dem Geschäft (Parkscheibe bis zu 2 Stunden). Die Umgebung des Geschäfts besteht überwiegend aus hochwertiger Wohnbebauung. Das Umfeld ist sehr gepflegt. Am Standort läßt es sich sehr gut wohnen, daher ist die Wohnraum-Nachfrage sehr hoch.
Geldwäschegesetz:
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.